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Informationen für Ihre Sicherheit nach §§8a und 11 der Störfallverordnung
Als Genehmigungshaltergesellschaft eines Industrieparks, in dem Stoffe/Gemische und Gegenstände gehandhabt werden, die der Störfall-Verordnung unterliegen, haben wir die Nachbarn nach den §§ 8a und 11 der Störfall-Verordnung über die Art möglicher Gefahren, über Sicherheitsmaßnahmen und über das richtige Verhalten im Falle eines Störfalls zu informieren.
Dies erfolgt mit Hilfe dieser Broschüre (in aktueller Version).
Aufgrund der umfangreichen Sicherheitsvorkehrungen ist die Wahrscheinlichkeit äußerst gering, dass Sie in unserer Nachbarschaft jemals von den Auswirkungen eines Ereignisses mit Explosivstoff in unserem Industriepark betroffen werden. Letzte Störfallinspektion der zuständigen Behörden war am 17.06.2021.
Bewahren Sie diese Broschüre dennoch an einer gut erreichbaren Stelle auf!